Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „SilentHorse Ferienwohnung“

Vermieter:

Andrea Rongelraths-Ganzer, Zerbster Str. 12, 39264 Trüben

 

  1. Anreise / Abreise

Die Anreise kann am Anreisetag ab 14.00 Uhr erfolgen. Die Abreise muss am Abreisetag bis

spätestens 11.00 Uhr erfolgen.

Andere An- und Abreisezeiten müssten mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer

Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter

oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige)

Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

 

  1. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.

 

  1. Bezahlung

Die Bezahlung ist spätestens bei Abreise fällig. Haustiere werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

  1. Rücktritt

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Sie können bis zum 7. Tag vor Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Danach wird der Mietpreis zu 100% fällig.

 

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und

Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am

Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies

unverzüglich bei der Vermieterin anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der

Vermieterin gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur

Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind

ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen

des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz

ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen

seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung

beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in

die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den

Küchenschränken zu lagern.

 

  1. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen

Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht

werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 


 

  1. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des

Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und

Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder

unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für

Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei

der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte

ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der

Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige

Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

  1. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die

100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der

Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig

sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein

oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame

Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem

Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.